Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung „tagtig“ sowie der damit verbundenen Leistungen der

YoungHeads GmbH

Ostseestraße 111, 10409 Berlin

E-Mail: office@tagtig.de

(nachfolgend „Anbieter“ oder „tagtig“).

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Nutzung von tagtig und damit verbundene Leistungen.

(2) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nicht Adressaten der Angebote.

(3) Es gelten ausschließlich diese AGB sowie die im jeweiligen Angebot getroffenen Regelungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen eines individuellen Angebots diesen AGB vor.

(4) Im Sinne dieser AGB sind „Endkunden“ die Auftraggeber des Kunden, denen der Kunde über tagtig Kandidaten vorstellt – über das tagtig-Kundenportal, per E-Mail oder über die Anbindung an deren eigene Systeme (z. B. ATS, VMS oder Lieferantenportal). „Nutzer“ sind die vom Kunden berechtigten Personen, die auf tagtig zugreifen.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) tagtig ist eine internetbasierte Softwarelösung, mit der Personaldienstleister ihren operativen Platzierungsprozess bündeln – insbesondere die Verwaltung von Aufträgen, Kandidaten und Vorstellungen sowie die Übermittlung von Kandidaten an ihre Endkunden mit zentralem Status- und Feedback-Rücklauf. Die Übermittlung erfolgt je nach Endkunde über das tagtig-Kundenportal, per E-Mail oder über die direkte Anbindung an das System des Endkunden (z. B. ATS, VMS oder Lieferantenportal).

(2) Der konkrete Leistungsumfang – insbesondere die enthaltenen Funktionen, die Zahl der Nutzer und Anbindungen sowie etwaige Kontingente – ergibt sich aus dem vom Kunden gewählten Leistungspaket bzw. dem individuellen Angebot des Anbieters und der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung.

(3) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software für die Dauer des Vertrags über das Internet zur Nutzung bereit (Software as a Service). Die Software und die zugehörigen Daten verbleiben auf den Servern des Anbieters bzw. der von ihm beauftragten Dienstleister. Eine Überlassung des Quellcodes ist nicht geschuldet.

(4) Der Anbieter entwickelt die Software fortlaufend weiter. Funktionen können hinzugefügt, geändert oder ersetzt werden, soweit der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich zum Nachteil des Kunden eingeschränkt wird.

(5) Die Anbindung an Dritt­systeme (z. B. das Bewerbermanagement­ system des Kunden oder Systeme der Endkunden) setzt deren Verfügbarkeit und Kompatibilität voraus. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf Verfügbarkeit, Funktionsumfang oder Änderungen dieser Drittsysteme und schuldet keinen bestimmten Erfolg der Anbindung an ein einzelnes Endkundensystem.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website des Anbieters stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.

(2) Der Vertrag kommt durch ein Angebot des Anbieters und dessen Annahme durch den Kunden in Textform oder durch die Freischaltung und Bereitstellung des Zugangs durch den Anbieter zustande. Bei Enterprise-Leistungen erfolgt der Vertragsschluss in der Regel auf Grundlage eines individuellen Angebots.

§ 4 Bereitstellung, Verfügbarkeit und Wartung

(1) Der Anbieter stellt die Software am Übergabepunkt (Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums) zur Verfügung. Für die Verbindung zwischen dem Übergabepunkt und den IT-Systemen des Kunden ist der Kunde verantwortlich.

(2) Der Anbieter ist um eine Verfügbarkeit der Software von 99 % im Jahresmittel bemüht. Hiervon ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartung sowie Ausfälle, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (insbesondere höhere Gewalt oder Störungen von Drittsystemen und Telekommunikationsverbindungen).

(3) Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten führt der Anbieter möglichst außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch. Geplante, die Nutzung erheblich beeinträchtigende Unterbrechungen kündigt der Anbieter mit angemessener Frist an.

§ 5 Onboarding und Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Einstieg über das tagtig-Kundenportal und die E-Mail-Übermittlung ist ohne aufwändige Einrichtung möglich. Sollen Systeme angebunden werden – etwa das ATS/CRM des Kunden oder das ATS, VMS oder Lieferantenportal eines Endkunden –, erfolgt dies im Rahmen eines Onboardings, dessen Ablauf und Zeitplan sich aus dem Angebot ergeben.

(2) Der Kunde stellt die für die Einrichtung und den Betrieb erforderlichen Informationen, Zugänge und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig bereit. Dazu gehören insbesondere die für Schnittstellen erforderlichen Zugangsdaten und technischen Informationen sowie benannte Ansprechpartner.

(3) Verzögerungen, die auf einer nicht rechtzeitigen oder unvollständigen Mitwirkung des Kunden beruhen, hat der Anbieter nicht zu vertreten.

§ 6 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang (insbesondere im Rahmen der vereinbarten Zahl an Nutzern und Anbindungen) für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.

(2) Soweit White-Label-Funktionen vereinbart sind, darf der Kunde die Software bzw. die über sie versendeten Inhalte im vereinbarten Umfang mit eigenem Erscheinungsbild nutzen. Die Bereitstellung von Zugängen an Endkunden im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs ist zulässig.

(3) Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der Software an Dritte außerhalb des bestimmungsgemäßen Gebrauchs, bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.

§ 7 Pflichten des Kunden

  • Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, schützt sie vor dem Zugriff Dritter und verwaltet die Nutzerkonten eigenverantwortlich.
  • Der Kunde nutzt die Software ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB und unterlässt jede missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung.
  • Der Kunde ist für die in tagtig eingestellten Inhalte und Daten – insbesondere Kandidaten- und Auftragsdaten – sowie für das Vorliegen der erforderlichen Rechtsgrundlagen und Einwilligungen für deren Verarbeitung und Übermittlung verantwortlich.
  • Der Kunde stellt sicher, dass von ihm eingestellte Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und frei von Schadsoftware sind.

§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Leistungspaket bzw. dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung ist im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig. Monatlich abgerechnete Pakete (z. B. Basic und Pro) werden monatlich im Voraus, die Enterprise-Jahreslizenz wird jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Rechnungsbeträge sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 288 BGB) zu verlangen. Bei erheblichem Zahlungsverzug ist der Anbieter nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung berechtigt, den Zugang zur Software bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zu sperren. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zum Beginn einer neuen Vertragsperiode anzupassen. Im Falle einer Erhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Anpassung zu.

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit des Vertrags ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:

  • Monatlich abgerechnete Pakete (z. B. Basic und Pro): Die Laufzeit beträgt einen Monat und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Laufzeitmonats gekündigt wird.
  • Enterprise-Jahreslizenz: Die Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate und verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug oder einer erheblichen, trotz Abmahnung fortgesetzten Vertragsverletzung des Kunden vor.

(3) Jede Kündigung bedarf mindestens der Textform.

(4) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden seine Daten für einen Zeitraum von 30 Tagen zum Export bereit. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten des Kunden gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Besuch der Website enthält die Datenschutzerklärung.

(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Kandidaten- und Auftragsdaten), schließen die Parteien einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde ist hinsichtlich dieser Daten Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Übermittlung der von ihm in tagtig verarbeiteten personenbezogenen Daten berechtigt ist und die hierfür erforderlichen Rechtsgrundlagen vorliegen.

§ 11 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zum Zweck der Vertragserfüllung.

(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind. Die Verpflichtung besteht über das Vertragsende hinaus fort.

§ 12 Gewährleistung

(1) Auf die Bereitstellung der Software finden die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) Anwendung, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt. Der Anbieter gewährleistet, dass die Software während der Vertragslaufzeit dem vertraglich vereinbarten Funktionsumfang im Wesentlichen entspricht.

(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer Form an. Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

(3) Unerhebliche Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit der Software gelten nicht als Mangel. Ein Mangel liegt insbesondere nicht vor, wenn eine Störung auf Drittsystemen, der vom Kunden eingesetzten Hard- oder Software oder einer unsachgemäßen Nutzung beruht.

§ 13 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ferner nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Der Kunde ist für eine im Rahmen seiner Möglichkeiten zumutbare Sicherung der von ihm verantworteten Daten selbst verantwortlich.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 14 Höhere Gewalt

Wird eine Partei durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände (z. B. großflächige Ausfälle von Telekommunikationsnetzen, Streiks, behördliche Maßnahmen) an der Erfüllung ihrer Pflichten gehindert, ist sie für die Dauer und im Umfang der Behinderung von ihrer Leistungspflicht befreit. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich.

§ 15 Änderungen dieser AGB und der Leistungen

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB und den Leistungsumfang mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen – etwa aufgrund geänderter Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder technischer Weiterentwicklungen – erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Der Anbieter teilt dem Kunden Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird der Anbieter in der Mitteilung gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(2) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen.

(3) Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung steht dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zu.

(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(5) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

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So bündeln Sie Ihre Vorstellungen mit tagtig

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FAQ

Häufige Fragen

Für Personaldienstleister, die ein gewisses Vorstellungsvolumen haben und ihren Platzierungsprozess digitalisieren und bündeln möchten — unabhängig davon, ob Sie an kleine, mittlere oder große Kunden vermitteln. Gerade wenn Vorstellungen heute über viele Kanäle und Postfächer verstreut laufen, bringt tagtig alles in einen Prozess.

Nein. Sie wählen pro Kunde den passenden Kanal: das tagtig-Kundenportal, E-Mail mit Tracking oder — wenn Ihr Kunde ein eigenes ATS/VMS vorgibt — die direkte ATS-Integration. Für Ihr Team sieht der Prozess immer gleich aus; Feedback und Status laufen in jedem Fall zentral in tagtig zusammen.

Sie versenden wie gewohnt, sehen aber, ob und wann Ihr Kunde die Vorstellung geöffnet hat, und erhalten das Feedback strukturiert zurück — statt es aus E-Mail-Verläufen zusammenzusuchen.

Wenn einzelne Ihrer Kunden vorgeben, dass Kandidaten direkt in deren ATS, VMS oder Lieferantenportal eingestellt werden. Dann übermittelt tagtig dorthin direkt — andere Kunden bedienen Sie parallel weiter über Portal oder E-Mail.

Der Einstieg über Kundenportal und E-Mail ist schnell eingerichtet. Geht es um ATS-Integrationen mit einzelnen Kunden, klären wir den Umfang im Erstgespräch und richten die Anbindung im Rahmen des Onboardings ein.